ZEITPLAN & ALLGEMEINE INFOS
Veranstalter:
Stefflhof Adventures e.V.
Sa, 17. August 2024
17:00-19:00
NACHNENNUNGEN (sofern 180 Plätze je Bewerb noch nicht erreicht!), Registrierung, Startnummernausgabe
So, 18. August 2024
06:30-08:00
Registrierung, Startnummernausgabe, Rad Check-in
KEINE NACHNENNUNGEN MEHR MÖGLICH!
08:05
Wettkampfbesprechung – Für alle TeilnehmerInnen VERPFLICHTEND!
08:35
Start Sprintdistanz
08:45
Start Staffelbewerb Firmen-Team-Triathlon
09:30
Start Olympische Distanz
Rad Check-out:
Nachdem der letzte Athlet die Wechselzone Rad-Lauf verlassen hat.
anschließend Siegerehrung
Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 360 Einzelstarter*innen begrenzt .
Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eintreffens gereiht, wobei die vollständige Bezahlung des Nenngeldes erfolgt sein muss.
Organisation & Ansprechpartner vor Ort:
Gesamtleitung:
Erwin Huss
Stefan Lind
Organisationsleitung:
Gerhard Taucher
Rudi Wilfling
Nennung:
Patrick Hierzer
Schwimmen:
Erich Zimmermann
Radfahren:
Rudi Wilfling
Laufen:
Rudi Bayer
Wechselzone:
Gerhard Haring
Verpflegung:
Christine Huss
Kommunikation online/offline:
Stefan Lind
Information & Merchandising:
Katharina Turza
Moderation:
Hannes Dorner
Siegerehrung/Zeremonie:
Marianne Grailer-Rohrer
Ärztliche Betreuung:
Rotes Kreuz
ANFAHRTSPLAN
ANFAHRT AUS RICHTUNG GRAZ – VON NORDEN KOMMEND
A9 Phyrnautobahn von Graz/Norden kommend – Autobahnausfahrt
Lebring – links auf der L602 Richtung Jöß / Tillmitsch – nach ca. 4 km
bzw. ca 4 min. rechts Richtung Tillmitsch abbiegen.
Der Parkplatz befindet sich direkt hinter dem Bürogebäude „Nunner Logistics“.
ANFAHRT AUS RICHTUNG SLOWENIEN – VON SÜDEN KOMMEND
A9 Phyrnautobahn von Slowenien/Süden kommend – Autobahnausfahrt
Leibnitz – links auf der B73/74 Richtung Heimschuh/Eibiswald
beim Kreisverkehr Kaindorf a.d. Sulm 1. Ausfahrt auf die L602 Richtung Norden/Tillmitsch.
Nach ca. 5,5 km bzw. ca 6 min. links Richtung Tillmitsch abbiegen.
Der Parkplatz befindet sich direkt hinter dem Bürogebäude „Nunner Logistics“.
FUSSWEG VOM PARKPLATZ ZUM ANKERPUNKT
Vom Sportplatz SV Tillmitsch über die L602 Richtung Westen.
Fussweg ca 500 m!
UNTERKUNFT UND ANREISE
Weitere Unterkünfte in unmittelbarer Nähe zum Ankerpunkt
Hotel Gollner – Lebring
Vitalclub Stefflhof – Gabersdorf
Hotel Staribacher – Kaindorf
Hotel Zur Post – Leibnitz
Gasthof und Hotel Neuhold – Wagna
Schloss Seggau – Leibnitz
REGLEMENT
Kälteschutzanzüge sind erst unter einer Wassertemperatur von 22°C erlaubt. Es sind jedoch keinerlei Hilfsmittel beim Schwimmen erlaubt (es gilt das ÖTRV Wettkampf- und Veranstaltungsreglement). Für eine korrekte Zeitnehmung ist der Zeitmessungs- Chip während des gesamten Wettkampfes am Beingelenk mit einem Klettband zu befestigen.
Als generelle Richtlinie gilt: Wer insgesamt zwei Mal verwarnt wird (auf der Radstrecke), wird disqualifiziert. Der Wettkampfrichter kann aber auch mit sofortiger Wirksamkeit disqualifizieren.
Triathlon Aufleger sind erlaubt (lt. ÖTRV Wettkampf- und Veranstaltungsreglement). Die straßenpolizeilichen Vorschriften lt. STVO sind einzuhalten. Es gilt auf der gesamten Radstrecke Helmpflicht. Für die funktionsgerechte und sichere Ausstattung des Fahrrades ist der Athlet verantwortlich. Jede(r) Teilnehmer(in) muss Defekte an seinem Rad selbst beheben.
G.2.4 Windschatten-Zone
Bei Wettkämpfen mit Windschattenverbot entspricht die Windschattenzone einem Rechteck im Ausmaß von 10 m Länge und 3 m Breite bis einschließlich Olympischer Distanz und 12 Meter Länge und 3 Meter Breite bei Wettkämpfen bei längeren Distanzen. Die Windschattenzone (Rechteck) beginnt am Beginn des Vorderrades des vorfahrenden Athleten und endet am Beginn des Vorderrades des dahinter fahrenden Athleten.
Die Veranstaltung wird nach der international gültigen Wettkampfordnung durchgeführt.
Teilnahmebedingungen
Es gelten die Bestimmungen der Sportordnung des ÖTRV. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für den Fall meiner Teilnahme bei dem Sulmsee Sprint-Triathlon erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an . Ich werde weder gegen die Veranstalter und die Sponsoren des Laufes noch gegen die Anrainergemeinden, die Besitzer privater Wege oder deren Vertreter, Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art stellen, die durch meine Teilnahme an der Veranstaltung entstehen könnten. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Ich bin selber Haftpflicht versichert. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder Büchern, ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen. Ich versichere, dass mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich mache oder wenn ich mich von Personen auf Fahrrädern o.Ä. begleiten lasse. Bei Nicht- Zustandekommen des Triathlons aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser , Unwetter etc.) kann das Startgeld nicht rückerstattet werden. Auch bei einem Nichtstart nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr. (Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert.)
Allfällige notwendige Änderungen im Programm behält sich der Veranstalter vor. Ich versichere, dass mein angegebenes Geburtsdatum richtig ist und dass ich meinen Championchip an keine andere Person weitergeben werde.
Haftung
Mit der Anmeldung werden die Wettkampfregeln und Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Für Unfälle, Verletzungen, Diebstahl oder Schäden an einer Person oder Sache, von wem auch immer verursacht, wird vom Veranstalter und sonstigen an der Veranstaltung beteiligten Personen keinerlei Haftung übernommen.
Jede(r) Teilnehmer(in) (bzw. dessen Erziehungsberechtigter bei Minderjährigen) bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er/sie auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.
Jede(r) Teilnehmer(in) (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert. Er wird keine, wie auch immer, geartete Ansprüche gegen den Veranstalter bzw. an sonstige der Veranstaltung beteiligten Personen stellen.
Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen der ÖTRV-Sportordnung, die Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2021, und die Organisationsvorschriften sowie ev. Änderungen anerkannt.
ANTI-DOPING-REGELUNG
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der:die Sportlerin zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer:in (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria): https://aktiv.nada.at
Der:die Veranstalter:in sowie der:die Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der NADA Austria steht auch als „MedApp“ für Android und IOS zur Verfügung.
Sollte für den:die teilnehmende:n Sportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler:innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch allen anderen Sportler:innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Nähere Informationen finden Sie hier: www.nada.at/medizin/krankheit-oder-verletzung